In Zeiten ständig zunehmender Kostenrelevanz und enger Handlungsspielräume bei der Durchführung von Baumaßnahmen wird der reibungslose Ablauf einer Maßnahme immer wichtiger.
Dabei bieten wir Ihnen ein Projektmanagement mit folgenden Leistungen an:
Die Termine werden vor Baubeginn unter Berücksichtigung von Genehmigungen und Vergaben gemeinsam festgelegt und in einer übersichtlichen Terminplanung dargestellt.
Während der Bauphase werden die angesetzten Zeiten regelmäßig nicht nur kontrolliert, sondern bei Abweichungen werden Korrekturmaßnahmen aufgezeigt.
Nachdem die Vor- oder Entwurfsplanung zugrunde liegt, werden die Herstellkosten gemäß DIN 276 und unter Berücksichtigung der marktüblichen Preise ermittelt. In einem SOLL-IST-Vergleich werden die geplanten mit den tatsächlich anfallenden Kosten regelmäßig verglichen. Bei Abweichungen werden – wenn gewünscht – Änderungen in den noch nicht ausgeführten Gewerken vorgeschlagen.
Auf Grundlage der Entwurfsplanung und des finanziellen Rahmens werden gewerkeweise Ausschreibungen erstellt. Im Gespräch mit dem Kunden werden hier die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten des Hauses und die Baumaterialien angefangen vom Mauerwerk, Holz etc. im Rohbau bis hin zu den Bodenbelägen und sanitären Einrichtungsgegenständen festgelegt.
Die Vergabe erfolgt sicherlich in erster Linie unter dem finanziellen Aspekt. Dabei beachten wir aber auch immer die angebotene Qualität und die Zuverlässigkeit der Unternehmer.
Wir begleiten die Erstellung des Wohnhauses vor Ort mit unserer erfahrenen Bauleitung und Bauüberwachung. Hierbei wird die Bauleistung der einzelnen Gewerke auf Konformität mit den Ausführungsplänen und mit den gültigen Vorschriften verglichen.
Bei komplexen Bauvorhaben, die zumeist in umfassende Projektentwicklungen eingebunden sind, werden die organisatorischen und technisch-wirtschaftlichen Koordinierungsaufgaben, die Überwachung des Zusammenspiels aller Projektbeiteiligten und die gleichzeitige Kontrolle von Qualität, Kosten und Terminen so umfangreich, dass diese Aufgaben aufgrund fehlender fachlicher und/oder personeller Ausstattung durch den Bauherrn häufig nicht mehr wahrgenommen werden können.
Die Grundleistungen der Projektsteuerung lassen sich somit als Wahrnehmung von Auftraggeberaufgaben in organisatorischer, wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht definieren. Durch den Einsatz einer Projektsteuerung sollen Transparenz bei Verantwortlichkeiten, Terminen, Kosten und Qualität gewährleistet und alle internen und externen Projektbeteiligten koordiniert werden.
Sofern seitens des Kunden auch die Projektleitung in Linienfunktion benötigt wird, wird diese mit folgenden Grundleistungen erfüllt:
- Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung als auch hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen.
- Umsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollzug der Verträge unter Wahrung der Rechte und Pflichten des Kunden
- Einholen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Erlaubnisse im Hinblick auf die Genehmigungsreife
Wir erstellen Leistungen nach § 31 HOAI und nach dem Heft Nr. 9 der Schriftenreihe des AHO.