Energieausweis + Energieberatung

Wie viel Treibstoff Ihr Auto auf 100 Kilometer verbraucht, wissen Sie bestimmt. Aber kennen Sie auch den Energieverbrauch des Hauses, in dem Sie wohnen oder in das Sie einziehen wollen? Die Antwort gibt Ihnen künftig der Energieausweis.

Kühlschränke und Waschmaschinen haben es schon – das Energielabel oder auch Energietacho genannt, das Auskunft über den Energieverbrauch gibt. Für Ihr Haus oder Ihre Wohnung wird ab 2008 ein ähnlicher Tacho eingeführt: der Energieausweis. Dieser zeigt die Energie-Effizienz Ihrer Immobilie auf.

Den Energieausweis hierzu stellt die Danieli Plan + Bau GmbH aus. Zudem beraten wir Sie in allen energietechnischen Fragen Ihres Wohnhauses bzw. Immobilie wie zum Beispiel über den Einbau von wärmedämmenden Fenster, Verbesserung der Dämmeigenschaften von Fassaden, Decken, Dächern etc. und über Erneuerung von Heizungs- bzw. Anschaffung von Solaranlagen.

Die Bundesregierung hat am 16.11.2006 den EnEV-Referentenentwurf veröffentlicht. Gemäß dieser Energieeinsparverordnung (= EnEV) soll ab 01.01.2008 der Energieausweis für alle vermieteten Wohngebäude und beim Verkauf von Wohngebäuden Pflicht werden.

Für Neubauten ist die Ausstellung von Energieausweisen schon lange – seit 1995 – vorgeschrieben. Für den Gebäudebestand hat sich die Regierungskoalition nun auf Regeln geeinigt, die mit der zu novellierenden EnEV zum 1. Januar 2008 verpflichtend werden. Allgemein wird zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis unterschieden. Welcher Ausweis jeweils vorgelegt werden muss, hängt von der Größe und dem Baujahr des Gebäudes ab. Es gelten zur Zeit folgende Regelungen:

  1. Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die 1978 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientertem Ausweis
  2. Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit.
  3. Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis. Voraussichtlich soll jedoch eine Ausnahme gelten: Wenn Wohngebäude aus dieser Zeit entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 aufweisen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden, soll voraussichtlich ebenfalls Wahlfreiheit gelten.
  4. Für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der neuen Verordnung – der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest, er hängt vom weiteren Verfahren ab – und dem 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude.
  5. Alle Energieausweise für Bestandsgebäude, auch die, die vor dem 1. Januar 2008 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

Unterschied Bedarfsausweis – Verbrauchsweis

Bedarfsausweis

Bei der Berechnung des Energieausweises auf Bedarfsbasis wird im ersten Schritt der Heizwärmebedarf berechnet. Dieser setzt sich zusammen aus den Transmissions- und den Lüftungswärmeverlusten sowie den solaren und internen Gewinnen.
Nach der Ermittlung des Heizwärmebedarfs ist es erforderlich, die Verluste der versorgungstechnischen Anlagen wie Heizung und Warmwasseraufbereitung zu bestimmen. Aus der Summe des Heizwärmebedarfs und den Verlusten von Heizung und Warmwasser ergibt sich dann der Endenergiebedarf bzw. der theoretische Verbrauch.

Sollte hierbei nicht die gewünschte Energieeffizienz des Wohngebäudes erzielt werden, kann auf Basis des vorliegenden Bedarfsausweises zum Beispiel bei Änderungen in der Außendämmung oder Verbesserung der Heizungsanlagen sehr schnell der neue Endenergiebedarf berechnet werden.

Verbrauchsausweis

Energieausweise dürfen auf Verbrauchsbasis nur dann erstellt werden, wenn ein Bedarfsausweis nicht zwingend gefordert ist. Da ein Bedarfsausweis bei Neubauten und gegebenenfalls bei größeren Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben ist, kommt die Erstellung eines Ausweises auf Verbrauchsbasis nur bei Bestandsbauten infrage, die im zu berücksichtigenden Zeitraum verändert wurden.

Wird ein Energieausweis auf Basis des Verbrauchs aufgestellt, so bildet der reale Energieverbrauch für Beheizung und Warmwasseraufbereitung die Basis der Berechnung. Hierzu sind die Daten des Energieverbrauchs sowohl für die Beheizung als auch für die Trinkwassererwärmung für drei aufeinanderfolgende Perioden vollständig vorzulegen.

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis gibt nicht die realen zu erwartenden Verbräuche sowie die Kennwerte pro Quadratmeter Wohnfläche wieder. Sollten nach Erstellung eines Verbrauchsausweises wärmedämmende Maßnahmen durchgeführt werden mit dem Ziel, die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern und somit im Energietacho in den grünen Bereich zu wandern, ist die Erstellung eines Energieausweises auf Bedarfsbasis unumgänglich.